Was Sie für einen Krankentransport wissen müssen
Ob zur Dialyse, zur Reha oder zu einer Behandlung, die Sie nicht selbst mit dem Auto erreichen können – ein Krankentransport muss in aller Regel im Voraus organisiert und ärztlich verordnet werden. Hier finden Sie die wichtigsten Punkte kompakt erklärt, damit Sie wissen, was Sie brauchen und worauf Sie sich einstellen können.
Was Sie für einen geplanten Transport brauchen
Der Transportschein
Für die meisten Krankentransporte benötigen Sie eine ärztliche Verordnung – umgangssprachlich „Transportschein“ – von Ihrem Haus- oder Facharzt. Er stellt fest, dass die Fahrt medizinisch notwendig ist, und legt fest, welche Transportart erforderlich ist.
Ohne diese Verordnung übernimmt die Krankenkasse die Kosten in der Regel nicht, außer bei bestimmten Ausnahmen wie Dialyse- oder Chemotherapie-Fahrten mit Dauerverordnung.
Liegend
Für Patient:innen, die während der Fahrt nicht sitzen können oder dürfen – etwa nach bestimmten Operationen, bei Kreislaufproblemen oder starker Immobilität. Der Transport erfolgt im Krankenwagen auf einer Trage.
Sitzend
Die häufigste Transportart: Sie können selbstständig oder mit etwas Unterstützung sitzen, benötigen aber Hilfe bei Fortbewegung, Ein- und Ausstieg oder Begleitung während der Fahrt – etwa im Krankentransportwagen (KTW) oder mit dem Rollstuhltaxi.
Getragen werden
Ist ein Treppentransport nötig oder kann die Person nicht selbst gehen, aber auch nicht liegend transportiert werden, kommt ein Tragestuhl zum Einsatz. Das ist besonders bei fehlendem Aufzug in Mehrfamilienhäusern relevant und sollte vorab angegeben werden.
Bauliche Gegebenheiten
Treppen ohne Aufzug, enge Flure, schmale Türen oder ein Stellplatz weit vom Eingang entfernt – all das beeinflusst, welches Fahrzeug und wie viel Personal nötig sind. Teilen Sie solche Besonderheiten möglichst schon bei der Bestellung mit, dann kann sich der Anbieter darauf einstellen.
Gesetzliche Zuzahlung
Gesetzlich Versicherte zahlen pro Fahrt in der Regel 10 % der Kosten selbst – mindestens 5 €, höchstens 10 € je Fahrt, bei Hin- und Rückfahrt entsprechend doppelt. Wer die persönliche Belastungsgrenze erreicht hat oder eine anerkannte Härtefallregelung besitzt, kann sich davon befreien lassen.
Sie sind privater Krankentransport- oder Patientenfahrdienst?
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